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Einleitung
Ein äußerst interessantes Spiel für größere Kinder, wie für Erwachsene, bei welchem kaufmännische Fähigkeiten die Voraussetzung bilden, um durch Kauf und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden, Verkehrsunternehmungen, Vermögenswerte zu schaffen. Der Spieler, welcher durch Vorsicht und entsprechenden Weitblick am erfolgreichsten wirtschaftet, geht als Sieger aus diesem kaufmännischen Wettstreit hervor.

Spielaufbau
Das Spiel besteht aus einem Spielplan, zwei Würfeln, sechs Figuren, 32 Häusern, 8 Hotels, 15 Sparkassa-Karten, 15 Chance-Karten und 30 Besitzbelegen für Grundstücke und sonstige Erwerbsunternehmungen. Die Kartenpäckchen Chance und Sparkassa sind auf die im Spielplan bezeichneten Felder zu legen und zwar mit dem Rücken nach oben.
An dem Spiel können drei bis sechs Spieler und ein Bank-Kassier teilnehmen. Sind weniger als sieben Personen am Spiel beteiligt, so übernimmt ein Mitspieler auch das Amt des Kassiers, in welchem Fall der Betreffende genau zu achten hat, daß sein Spielgeld von jenem der Bank stets getrennt bleibt.

Startkapital
Der Kassier zahlt nun jedem Mitspieler an Betriebskapital 1500,- an Spielgeld aus der Kassa und zwar je 8 Stück á 100, 50, 20 und 5 sowie 9 Stück á 10 und 10 Stück á 1,- aus.
Die restlichen Noten sowie die Besitzbelegkarten verbleiben in der Bank. Alle Wertobjekte verkauft die Bank entsprechend den nachfolgenden Regeln an die Spieler. Bei Erstehung eines Grundstückes, einer Verkehrsunternehmung, der Sendeanlage oder des Elektrizitätswerkes, erhält der Spieler je eine Besitzbelegkarte, auf welcher der Kaufpreis ersichtlich ist. Weiters sind auf diesen Karten die Werte von Baulichkeiten, Mietbeträge etc. vermerkt.
Spielregeln
Jener Spieler, welcher die größte Augenzahl gewürfelt hat, beginnt. Im Sinne des Uhrzeigersinns spielen die übrigen Spieler der Reinenfolge weiter. Jeder Spieler erhält eine Figur, welche er entsprechend der gewürfelten Augenzahl in der Richtung des Pfeiles bewegt. Kommt die Figur auf ein Grundstück einer Stadt, so kann der Spieler dieses erwerben und bezahlt an die Bank jenen Betrag, welcher auf dem Besitzbeleg für jenes Grundstück ersichtlich ist. Den von der Bank ausgefolgten Besitzbeleg hat der Spieler offen vor sich hinzulegen.
Das gleiche gilt, wenn die Figur auf das Feld eines Verkehrsunternehmens, des Senders oder Elektrizitätswerkes zu stehen kommt.

Um das Spiel zu beschleunigen, kann der Kassier bei Beginn des Spieles die Besitzbelegkarten mischen und jedem Spieler 2 dieser Karten ausfolgen. Die auf diesen vermerkten Grundstücke etc. sind der Bank abzukaufen.
Entschließt sich jedoch der Spieler nicht, das Grundstück etc., auf dem seine Figur zu stehen gekommen ist, zu kaufen, so hat der Kassier dasselbe sofort zu versteigern. Der Ausrufpreis beträgt den halben auf der Karte ersichtlichen Kaufpreis. An der Versteigerung können sich sämtliche Spieler beteiligen, dem Meistbietenden ist das Grundstück etc. zuzuschlagen.
Chance und Sparkasse
Zieht eine Figur auf das Feld "Chance" oder "Sparkassa", so ist die oberste Karte von dem entsprechenden Kartenstößchen abzuheben, die auf dieser stehenden Bedingungen sind zu erfüllen und sodann die Karte zu unterst zurückzulegen.

Miete, Fahrpreis
Ist ein Feld bereits Eigentum eines Spielers und kommt auf dieses eine Figur eines anderen Spielers zu stehen, so muß letzterer dem Besitzer je nachdem was dieses Feld darstellt eine Miete, Fahrpreis etc. bezahlen. Die Höhe dieser Beträge ist auf den Besitzbelegen ersichtlich.
Miete, Fahrpreis etc. sind bei Besetzung eines Feldes durch eine fremde Figur sofort vom Besitzer zu reklamieren, da das Recht auf diese sonst verloren geht.
Arrest
Hat ein Spieler mit beiden Würfeln die gleiche Augenzahl geworfen, z.B. 3-3, 4-4 usw., so kann er nochmals würfeln und zieht seine Figur um die Gesamtsumme der gewürfelten Augen weiter. Fallen aber dreimal nacheinander bei beiden Würfeln gleiche Augenzahlen muß der Spieler sofort in den Arrest, das gleiche gilt, wenn seine Figur auf das Feld Gesetzesverletzung zu stehen kommt. Ein in den Arrest gewanderter Spieler wird beim Würfeln zweimal übergangen. Will er jedoch bei der nächsten Runde gleich wieder weiterspielen, so kann er sich loskaufen; und zwar zahlt er, wenn er beim nächsten Wurf doppelte Augenzahl wirft, 20,-, wenn er verschiedene Augenzahlen wirft, 50,- an die Bank. Kommt eine Figur auf das Feld Arrest ohne eine Gesetzesverletzung begangen zu haben, hat sie keine Strafe zu bezahlen sondern setzt beim nächsten Würfeln ihren Weg fort.
Start
So oft ein Spieler den Start passiert, bezahlt ihm die Bank ein Gehalt von 200,-. Nur in dem Falle als er sich auf dem Wege in den Arrest befindet, hat er keinen Anspruch auf diese Auszahlung. Kommt ein Spieler auf diesem Start-Feld zum Stehen, bezahlt ihm die Bank das doppelte Gehalt, also 400,-.
Häuser und Hotels
Hat ein Spieler alle Grundstücke einer Stadt, also die Felder gleicher Farbe erworben, kann er jederzeit ein Haus oder Häuser von der Bank kaufen und auf seinen Grundstücken errichten. Die Häuser sind auf den Feldern gleichmäßig zu verteilen, das heißt es darf auf einem Feld erst ein zweites Haus aufgestellt werden, wenn auf den anderen Feldern der gleichen Farbe je ein Haus bereits steht. Auf jedem Grundstück können bis zu vier Häuser gebaut werden.

Hat die Bank keine Häuser mehr, so kann ein eventueller Bedarf an solchen erst befriedigt werden, wenn die Bank in die Lage kommt, Häuser zurückzukaufen. Verfügt die Bank über weniger Häuser als verlangt werden, so werden diese im Wege der Versteigerung an den Meistbietenden abgegeben.

Um ein Hotelgebäude errichten zu können, muß ein Spieler auf jedem Bauplatz einer Farbgruppe vier Häuser haben. Er kann von der Bank ein Hotel kaufen und auf irgend einem Bauplatz jener Farbgruppe errichten. Der Bank gibt er dafür die vier Häuser jenes Bauplatzes und in Geld den Preis, der auf der Besitzbelegkarte ersichtlich ist. Auf einem Grundstück kann nur ein Hotel errichtet werden.
Kauf und Verkauf
Besitzer von Grundstücken, Verkehrsunternehmungen, der Sendeanlage oder der Elektrischen Kraftzentrale, können diese jederzeit zu Preisen freier Vereinbarung an andere Mitspieler verkaufen, doch dürfen auf diesen Grundstücken keine Häuser oder Hotels stehen.
Sind solche vorhanden, müßten sie vorerst an die Bank zu den halben Erstehungskosten rückverkauft werden. Für ein Hotel bezahlt die Bank den halben Kassapreis plus den halben Wert der vier Häuser, die an Stelle des Hotels gegeben wurden. Der Verkauf von Häusern und Hotels darf nur an die Bank erfolgen.
Darlehen
Nur die Bank ist berechtigt auf Liegenschaften und an Unternehmungen Darlehen zu geben. Häuser und Hotels können nicht belehnt werden. Sind Häuser oder Hotels vorhanden, müssen diese erst der Bank verkauft werden (halber Kaufpreis), um eine Belehung des Grundstückes durchführen zu können. Die Verzinsung beträgt 10%. Wird ein Grundstück, welches mit einer Hypothek belastet ist, an einen anderen Mitspieler verkauft, so hat der Käufer, gleichgültig ob die Hypothek beim Kauf zurückbezahlt wird oder nicht, der Bank 10 % Zinsen zu bezahlen. Bleibt die Hypothek weiter stehen, sind bei der schließlichen Rückzahlung abermals 10 % Zinsen an der Bank zu erlegen. Der Darlehensbetrag darf 50 % des Kaufpreises des zu belehnenden Grundstückes etc. nicht überschreiten. Besitzbelegkarten von Grundstücken und Unternehmungen, welche durch eine Hypothek belastet sind, muß der Spieler mit der Rückseite vor sich hinlegen, außerdem dürfen von solchen Grundstücken etc. keine Mieten, Fahrpreise usw. eingehoben werden.
Gewinnen und Verlieren
Ist ein Spieler trotz Verkauf seiner Häuser, Hotels etc. nicht mehr in der Lage seine Zahlungen zu leisten, übergibt er seine restlichen Aktiven der Bank, welche diese zur Versteigerung bringt und den Erlös, abzüglich des eventuell bestehenden Darlehens samt Zinsen, dem Gläubiger ausfolgt.

Der zuletzt verbleibende Spieler gewinnt. Wird um Geldpreise gespielt, haben alle Spieler zu Beginn gleich hohe Beträge einzuzahlen, welche in Preise geteilt werden. Der zuletzt verbleibende Spieler erhält den höchsten Preis.

Grundsatz ist, es dürfen, außer den Darlehen von der Bank, keine Schulden gemacht werden. Transaktionen, Mieten, Fahrpreise, Strafen müssen immer sofort bar bezahlt werden.

Hinweis: Textgestaltung nach alten Rechtschreibregeln

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